AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen von Anglisticus, Susan Worthington für Übersetzungen und andere Sprachdienstleistungen
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln den Inhalt von Übersetzungs- oder sonstigen Sprachdienstleistungsverträgen zwischen Anglisticus, Susan Worthington (nachfolgend «Anglisticus» genannt) und ihren Kunden, soweit im Rahmen des Vertragsschlusses auf diese AGB verwiesen wird. Besondere Vereinbarungen zwischen den Parteien bleiben vorbehalten.
2. Dienstleistungsinhalt
Anglisticus verpflichtet sich, den Ausgangstext ohne Kürzungen und Zusätze mit der gebührenden Sorgfalt zu übersetzen und auf den vereinbarten Termin hin abzuliefern.
Erteilt der Kunde keine spezifischen Weisungen betreffend Ausführungsform der Übersetzung (elektronisch/physisch, Darstellungs- oder Schriftart), orientiert sich Anglisticus am Ausgangstext.
Anglisticus darf Dritte zur Vertragserfüllung beiziehen oder die Erfüllung ganz auf Dritte übertragen, sofern sie diese zur Vertraulichkeit gemäss Ziffer 8 verpflichtet.
3. Mitwirkung des Kunden
Dem Kunden obliegt, Anglisticus die bereits vorhandenen zur Erstellung der Übersetzung notwendigen oder hilfreichen Informationen (beispielsweise Translation Memories, firmeninterne Glossare, Paralleltexte, Zeichnungen, Tabellen etc.) zur Verfügung zu stellen.
4. Honorar
Es gilt das vereinbarte Honorar bzw. die für die Honorierung vereinbarte Berechnungsgrundlage (Zeilen-, Wort-, Zeichen-, Zeit- oder Pauschalhonorar). Eine allfällige Mehrwertsteuer wird zusätzlich in Rechnung gestellt.
Sollte kein Honorar bzw. keine Berechnungsgrundlage vereinbart sein, gilt der für den Schwierigkeitsgrad der Übersetzung übliche Zeilenansatz pro Normzeile (55 Anschläge inklusive Leerzeichen) im Ausgangstext als vereinbart.
Falls nicht anders vereinbart ist, werden Folgeaufträge jeweils zum selben Zeilen- bzw. Zeithonorar berechnet.
Der Kunde kann vor Ablieferung der Übersetzung vom Vertrag zurücktreten, schuldet aber dennoch das ganze Honorar. Ist ein Zeithonorar vereinbart, so ist für den noch nicht übersetzten Teil eine vernünftige Schätzung des zeitlichen Aufwandes vorzunehmen. Anglisticus muss sich lediglich anrechnen lassen, was sie infolge des vorzeitigen Rücktritts an Auslagen gespart hat und was sie infolge der frei gewordenen Zeit durch anderweitige Verträge verdient bzw. absichtlich zu verdienen unterlassen hat.
Ist keine Vorauszahlung oder keine anderweitige Fälligkeit des Honorars vereinbart, so ist die Honorarforderung innerhalb der auf der Rechnung angegebenen Frist – die zumindest 10 Tage beträgt – zu begleichen. Nach Ablauf der Zahlungsfrist gerät der Kunde in Zahlungsverzug und Anglisticus ist berechtigt, einen Verzugszins von 5 % sowie für jede Mahnung eine Gebühr von CHF 20.— zu fordern.
5. Nachträgliche Änderungen und sonstiger Mehraufwand
Ändert der Kunde den Ausgangstext nach dessen Ablieferung an Anglisticus in einem nicht geringfügigen Umfang, so darf Anglisticus verlangen, dass der Abgabetermin in angemessenem Umfang hinausgeschoben wird. Zudem ist Anglisticus berechtigt, für den entstandenen Mehraufwand neben dem vereinbarten Honorar ein angemessenes Zeithonorar zu fordern.
Ebenso wird sonstiger Aufwand, der über die eigentliche Übersetzungstätigkeit hinausgeht, etwa die Kontrolle von Druckfahnen, zu einem angemessenen Zeithonorar in Rechnung gestellt.
6. Mängelrechte des Kunden
Der Kunde hat Anspruch auf die kostenlose Beseitigung von in der Übersetzung enthaltenen Mängeln, wobei als Mängel nur gravierende inhaltliche Fehler zu verstehen sind. Der Anspruch auf Mängelbeseitigung muss vom Kunden innerhalb einer Frist von 20 Tagen nach Ablieferung der Übersetzung unter Angabe der Mängel im Text geltend gemacht werden. Anglisticus ist eine angemessene Frist zur Mängelbeseitigung einzuräumen.
Sollte die Übersetzung nach der vorgenommenen Überarbeitung noch immer Mängel enthalten, so ist der Kunde berechtigt, innerhalb einer Frist von 20 Tagen seit der erneuten Ablieferung eine weitere Überarbeitung oder eine angemessene Minderung des Honorars zu verlangen. Weitergehende Mängelrechte bestehen nicht.
Die Mängelrechte sind verwirkt, soweit keine Mängelanzeige innerhalb von 20 Tagen nach Ablieferung der Übersetzung erfolgt. Ist die Mängelanzeige rechtzeitig erfolgt, beträgt die Verjährungsfrist der Mängelrechte ein Jahr nach der ursprünglichen Ablieferung der Übersetzung.
7. Haftungsbeschränkung
Die Haftung für Schadenersatz aus Vertragsverletzung durch Anglisticus wird auf Fälle von Absicht und Grobfahrlässigkeit beschränkt und bedarf im Falle von Übersetzungsmängeln überdies der rechtzeitigen Geltendmachung der Mängel.
8. Vertraulichkeit / Datenschutz
Anglisticus verpflichtet sich, die Unterlagen des Kunden, insbesondere den Ausgangstext, vertraulich zu behandeln.
Ohne ausdrückliche gegenteilige Weisung darf Anglisticus davon ausgehen, dass der Kunde mit der elektronischen Bearbeitung und der unverschlüsselten elektronischen Übermittlung der Übersetzung übers Internet einverstanden ist. Die damit einhergehenden Datenschutz-, Datenänderungs- und Datenverlustrisiken trägt der Kunde.
9. Urheberrechte
Der Kunde räumt Anglisticus die für die Übersetzung des Ausgangstextes erforderlichen Rechte ein. Der Kunde sichert zu, über die genannten Rechte zu verfügen, und hält Anglisticus schadlos, falls sie von Dritten diesbezüglich in Anspruch genommen wird.
Anglisticus räumt dem Kunden an den durch die Übersetzung geschaffenen Urheberrechten das Recht ein, die Übersetzung im Rahmen des bei Vertragsschluss für Anglisticus erkennbaren Verwendungszweckes zu nutzen. Eine weitergehende Nutzung bedarf der Einwilligung von Anglisticus, welche nicht verwehrt wird, falls die zusätzliche Nutzung das Urheberpersönlichkeitsrecht nicht tangiert und angemessen vergütet wird.
Falls es für die jeweilige Textsorte üblich ist, hat der Kunde bei einer Veröffentlichung der Übersetzung den Namen der Übersetzerin in geeigneter Form zu nennen.
Dem Kunden steht das Recht zu, die Übersetzung zu bearbeiten. Ist die Übersetzungsbearbeitung jedoch nicht nur geringfügig, hat der Kunde Anglisticus darüber zu informieren und ihr steht das Recht zu, ihre Namensnennung zu untersagen.
Anglisticus steht das Recht zu, Ausgangs- und Zieltext sowie Unterlagen des Kunden als Arbeitsinstrumente zu nutzen, indem sie aus diesen Glossare, Wortlisten oder Textbausteine in anonymisierter Form erstellt und diese in Übersetzungsdatenbanken einspeist und/oder an Dritte weitergibt.
10. Anwendbares Recht / Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand für sämtliche sich zwischen den Parteien aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Ansprüche ist Basel. Anglisticus ist zudem berechtigt, den Kunden an seinem Sitz oder Wohnsitz einzuklagen.
Anwendbar ist schweizerisches Recht.
Dezember 2025/ Anglisticus, Susan Worthington